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Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht - Unfallversicherung

Kanzlei für Unfallversicherungsrecht

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht

Herzlich Willkommen auf unserer Webseite zum Thema Unfallversicherung. Viele Menschen haben Probleme mit ihrer Unfallversicherung. Oft wird die Leistung nicht in der gewünschten Höhe ausgezahlt oder die Versicherung weigert sich, überhaupt zu zahlen.
 
Wir sind eine Kanzlei, die sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert hat. Wir haben uns dabei auf die Vertretung von Versicherungsnehmern spezialisiert, die Schwierigkeiten mit ihrer Unfallversicherung oder anderen Versicherungen haben. Wir können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung durchzusetzen.
 
Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht – von der Prüfung des Versicherungsvertrags über die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bis hin zur Klage gegen die Unfallversicherung. Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie Hilfe bei Ihrer Unfallversicherung benötigen. Wir beraten Sie gerne.
Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht - Unfallversicherung

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Unfallversicherung. Haben Sie Probleme mit Ihrer Versicherung? Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft!

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Probleme mit der Unfallversicherung?

Wir sind die Spezialisten für Probleme mit der Unfallversicherung. Durch unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich können wir Sie optimal beraten und vertreten. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durchzusetzen und verhindern, dass Sie unrecht bekommen. So können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren und müssen sich nicht um die unangenehmen Schritte im Rechtsverkehr kümmern.

Die Gesetzliche Unfallversicherung zählt zu den großen Errungenschaften der Bismarckschen Sozialgesetzgebung. Alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer genießen hierzulande ihren Schutz. Wenn sie am Arbeitsplatz, oder auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit, einen Unfall erleiden, muss die Gesetzliche Unfallversicherung für die finanziellen Folgen des gesundheitlichen Schadens einstehen. Die Haftung ist nicht auf typische Unfallereignisse beschränkt, auch Berufskrankheiten sind ein Fall für die Unfallversicherung.

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Unfallversicherung

Unfall Versicherung Rechtsanwalt
Bei Problemen mit der Versicherung helfen wir Ihnen weiter

Die wichtigste Leistung der Gesetzlichen Unfallversicherung ist die Erwerbsminderungsrente. Sie kommt zur Auszahlung, wenn der verunfallte Versicherungsnehmer eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erlitten hat und nicht mehr oder nur eingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen kann. Ferner gehören Lohnersatzleistungen, Verletztengeld, medizinische Sachleistungen, Abfindungszahlungen, Übergangsgeld, Pflegegeld, Hinterbliebenenrente uvm. zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung

Während sich die Haftung der Gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich auf Unfallereignisse beschränkt, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, leistet die Private Unfallversicherung auch für Unfälle die in der Freizeit geschehen. Sie erfasst alle Bereiche des Lebens und bietet einen umfassenden Unfallschutz. Eine Private Unfallversicherung muss jeder selbst abschließen, nur bei der gesetzlichen Unfallversicherung wird die Versicherung vom Arbeitgeber bezahlt.

Der Leistungskatalog der Privaten Unfallversicherung

Unfallversicherungen Rechtsanwalt
Die Unfallversicherung ist eine weit verbreitete Versicherung in Deutschland. Vielfältig können hier die auftretenen rechtlichen Probleme sein. Foto: AndreyPopov/Bigstock

Die Private Unfallversicherung bietet eine breitgefächerte Leistungspalette. Der konkrete Leistungsumfang ist abhängig vom gewählten Versicherer und der konkreten Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen.

Zu den versicherbaren Leistungen bei einer Privaten Unfallversicherung gehören eine Invaliditätsleistung (Höhe richtet sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad gemäß der vereinbarten Gliedertaxe), eine Invaliditätsrente, Krankenhaustagegeld, Übergangsgeld und eine Todesfallleistung.

Leistungsfall – wann muss eine Unfallversicherung zahlen?

Ein Unfall liegt nach § 178 Abs. 2 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) in der Privaten Unfallversicherung vor,

wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Darüber hinaus werden in der Regel auch die finanziellen Folgen von Verletzungen durch übermäßige Kraftanstrengung, beispielsweise Sehnen- und Bänderrisse, übernommen. Im Einzelfall sind auch plötzliche schwere Erkrankungen, wie Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall einem Unfallgeschehen gleichgestellt.

Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet hingegen nur bei Berufskrankheiten und Unfällen, also “plötzlich auftretenden Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken und zu einer dauerhaften Schädigung führen“. Der Versicherte kann erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 20% eine Leistung beanspruchen, bei der Privaten Unfallversicherung gibt es diese Beschränkung nicht. Hier sind die Leistungen von dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten “Gliedertaxe” abhängig.

Typische Probleme mit der Unfallversicherung: Wenn Hilfe vom Rechtsanwalt nötig wird

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Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Notar (Amtssitz Kreuztal)

Sowohl die Gesetzliche Unfallversicherung als auch die Private Unfallversicherung stehen unter einem großen Kostendruck. Während der Staat versucht die Kosten der sozialen Sicherungssysteme in einem bezahlbaren Rahmen zu halten, geht es bei der privaten Versicherungswirtschaft um die Suche nach einer Gewinnmaximierung. Egal aus welcher Motivation die jeweiligen Versicherungen versuchen die anfallenden Ausgaben zu senken. Versicherte haben häufig große Probleme ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Unfallversicherungen durchzusetzen. Den Problempunkt stellt oft die Anerkennung eines leistungspflichtigen Unfallschadens und die richtige Einstufung der erlittenen Schädigung des Versicherungsnehmers dar. In der Gesetzlichen Unfallversicherung kann schon ein Umweg auf dem Weg zur Arbeit den Versicherungsschutz kosten. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Fehler machen.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Kotz: Wir sind für Sie da

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Unfallversicherung oder mit einer Versicherung haben. Wir zählen sowohl das Versicherungsrecht als auch das Medizinrecht zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Aber natürlich auch alle anderen Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht oder Internetrecht u.v.m. Mit Dr. Christian Gerd Kotz, verfügt unsere Kanzlei über einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als erfahrener Anwalt steht er Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Nicht nur vor Ort in Siegen-Kreuztal sondern selbstverständlich auch bundesweit. Viele Fragen können bereits im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung geklärt werden.

Artikel und Urteile zur Unfallversicherung

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

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(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

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