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Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung - Rechtsanwalt VersicherungsrechtDie private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz. Sie leistet auch für Unfälle die sich außerhalb Berufslebens, beispielsweise im Haushalt, beim Sport oder im Garten ereignen. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr.

Statistisch gesehen verunfallen die meisten Bürger nicht am Arbeitsplatz, sondern in ihrer Freizeit, deshalb gehört die Private Unfallversicherung zu den empfehlenswerten Policen für Jedermann. Sie kommt im Ernstfall für die finanziellen Folgen des Unfalls auf, beispielsweise durch eine hohe Einmalzahlung oder eine langfristige Unfallrente.

Wann muss die private Unfallversicherung leisten?

Der Unfall des Versicherten bildet den Leistungsfall in der Privaten Unfallversicherung. § 178 Abs. 2 Satz 1 VVG definiert ein Unfallereignis wie folgt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Diesen Fall decken alle privaten Unfallversicherungen ab. Darüber hinaus schließen viele Anbieter Verletzungen durch übermäßige Kraftanstrengung, beispielsweise Verrenkungen der Wirbelsäule oder gerissene Bänder und Sehnen, in den Versicherungsschutz ein. Einige stellen auch plötzlich auftretende, erstmalige Erkrankungen, wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt, einem Unfallgeschehen gleich und kommen für die Folgekosten auf.

Je nach Anbieter deckt die Private Unfallversicherung verschiedenen Risiken ab, deshalb ist es notwendig, vor Vertragsschluss das Kleingedruckte zu lesen und notfalls bestimmte Risiken nachträglich abzusichern.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Private Unfallversicherungen werden zu höchst unterschiedlichen Bedingungen angeboten, insbesondere beim Leistungsumfang gibt es erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Policen.

Eine private Unfallversicherung im Fall der FälleDie Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Sie kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherte durch einen Unfalls eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten hat und in den nächsten drei Jahren keine Verbesserung seines Zustandes zu erwarten ist. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig vom Schweregrad der festgestellten Invalidität. Bei hundertprozentiger Invalidität kommt die volle Versicherungsleistung zur Auszahlung, bei Teilinvalidität nur ein entsprechender Teilbetrag (siehe Gliedertaxe).

Zusätzlich können vertrags- und einzelfallabhängig folgende Leistungen fällig werden:

  • Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistung (Teilzahlung vor Abschluss der Heilbehandlung)
  • Unfallrente (zusätzlich zur Einmalzahlung)
  • Todesfallleistung für die Hinterbliebenen

Typische Probleme mit der Privaten Unfallversicherung

Private Unfallversicherer sind in erster Linie profitorientierte Unternehmen, sie sind stets bemüht ihre Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Mitunter schießen sie dabei über das Ziel hinaus und verweigern den geschädigten Versicherten die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die teils vorgeschobenen Gründe sind vielfältig und reichen von vermeintlichen Ausschlussklauseln, über versäumte Fristen bis hin zu Gefälligkeitsgutachten oder angeblich leistungsmindernden Vorerkrankungen des Versicherten. Häufig wird mit ärztlichen Gutachten um den Grad der Invalidität, und damit um die Höhe der Versicherungsleistung, „gefeilscht“. Wenn es um hohe Einmal- oder Rentenleistungen geht, hat die Kulanz der Versicherer schnell ein Ende und der die Geschädigten müssen ihre Rechte vehement einfordern.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz kämpft für ihre Rechte

Wenn Sie Fragen zur Privaten Unfallversicherung oder Probleme mit der Anerkennung eines Unfallschadens haben, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Dr. Christian Gerd Kotz, unser Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät sie gerne, bei Bedarf auch aus der Ferne, per Onlinerechtsberatung oder rufen Sie uns an: 02732 – 79 10 79

Wir streben grundsätzlich eine gütliche Einigung mit der Gegenseite an, scheuen uns aber auch nicht die Rechte und Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durchzusetzen.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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